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 Wohnheime






Die Lebenshilfe Landsberg bietet Eltern von Kindern mit Behinderungen Hilfe und Unterstützung bei deren Förderung und Erziehung. Tagesstätte und andere Einrichtungen begleiten die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Lebensweg. Wohnen begleitet nicht, sondern ist elementare Grundlage im Leben. Es beantwortet sowohl für die Menschen mit Behinderung als auch deren Eltern, eine der wichtigsten Fragen nach der Zukunft. Denn ein bedeutender Teil des zukünftigen Lebensraumes wird die Wohnung sein.
Wohnen ist ein Baustein aus dem Angebot der Lebenshilfe, denn erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung haben einen Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihr Elternhaus im selben Alter zu verlassen, wie andere junge Menschen auch. Die immerwährende Betreuung zu Hause darf nicht die ideale Betreuungsform der Zukunft sein. Ihr fehlt die Perspektive. Die Lebenhilfe bietet diese Perspektive. Differenzierte Wohnangebote zu erstellen und ständig zu optimieren, ist zugleich deren Ziel und Aufgabe. 



Die Wohnangebote sind konzipiert für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung. Auch Menschen mit Mehrfachbehinderungen und zusätzlichen psychischen Behinderungen und Erkrankungen finden hier ein passendes Wohnangebot. Der Einzugsbereich soll der Landkreis Landsberg bleiben. Zu große Entfernungen zu Angehörigen erschweren familiäre Kontakte und regelmäßige gegenseitige Besuche. 



Die Lebenshilfe Landsberg bietet, aufgrund langjähriger Erfahrungen entwickelte, differenzierte Wohnformen. Den Bewohner/innen einen möglichtst hohen Anteil an Selbstbestimmung dadurch zu ermöglichen und ergänzend dazu die notwendige Hilfe und Pflege zu leisten, ist ihr Anspruch.
Wohnheime
Dies sind Häuser für 1 bis 2 Gruppen mit je 4 bis 10 Bewohner/innen, die Hilfe in vielen Lebenslagen benötigen.
Wohngruppen
Diese Wohnungen sind für 4 bis 5 Personen konzipiert, die nur Beratung und Anleitung erhalten und dadurch innerhalb einer beschützenden Einrichtung ihren Alltag weitgehend selbständig gestalten können.
Appartements
Sie sind ausgelegt für 1 bis 2 Personen und einem Heim zugeordnet. Ziel ist die Selbständigkeit noch weiter zu fördern.
Ambulant betreutes Wohnen
Die Lebenshilfe bietet auch Beratung und Hilfe für Menschen, die den Schutz der Einrichtung nicht brauchen und sich selbst eine eigene Wohnung mieten können. Hier kann die Lebenshilfe einen ambulanten Dienst anbieten.
Betreuung von Rentner/innen und nur stundenweise in der Werkstatt für Behinderte Beschäftigte
Bereits seit 1994 bietet die Lebenshilfe auch ein Betreuungsangebot für Rentner/innen (Altersrentner/innen und Bezieher von Erwerbungsunfähigkeitsrenten) und Menschen, die aufgrund ihres schwachen Gesundheitszustandes nicht mehr arbeiten können oder auch nur halbtags arbeiten. Sie werden in einer kleinen Tagesstätte (Aufenthaltsraum, Küche, Ruheraum, Hobbyraum) betreut und versorgt. Diese Einrichtung ist den Wohnheimen zugeordnet.
Lage der Häuser und Wohnungen
Die Lebenshilfe ist bestrebt - soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen - ihre Häuser und Wohnungen so zu bauen und auszuwählen, daß die Infrastruktur der Stadt, also der unmittelbaren Umgebung, optimal genutzt werden kann. Viele Bewohner/innen sind aufgrund von Orientierungsschwächen oder teilweise geringerer Mobilität eingeschränkt.
Gestaltung der Häuser und Wohnungen
Das Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung der Lebenshilfe spricht von "Wohnen so normal wie möglich". Normal heißt, so zu wohnen, wie es dem örtlich Üblichen entspricht. Und genau das will die Lebenshilfe verwirklichen.
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Es sind dies:  | das Sozialgesetzbuch XII (Eingliederungshilfe für Behinderte)
|  | die Entgeldvereinbarung mit dem Bezirk Oberbayern
|  | die Satzung und die Leitlinien der Lebenshilfe Landsberg und der Bundesvereinigung
|  | die Konzeption der Lebenshilfe "Wohnen"
|  | die Beschreibung der Qualität der Leistungen und die ständige Ausrichtung der Arbeit nach diesen Kriterien und deren Weiterentwicklung. |




Der zwischen der Lebenshilfe und der Sozialhilfeverwaltung des Bezirks Oberbayern vereinbarte Tagessatz bildet die finanzielle Grundlage zur Deckung der Kosten (Ausnahmen: zum einen sind dies Eltern, die aufgrund eines hohen Einkommens/Vermögens noch unterhaltspflichtig sind und zum anderen Bewohner/innen, die selbst ein hohes Einkommen vorweisen können und zur Kostendeckung herangezogen werden). Ab dem genehmigten Sozialhilfeantrag, der für jeden Interessenten zu stellen ist, rechnet die Lebenshilfe mit der Sozialhilfeverwaltung ab. 



Die Lebenshilfe arbeitet in dem Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung der Bewohner/innen und der Fremdbestimmung durch ihre Mitarbeiter/innen. Das richtige Maß zu finden zwischen der notwendigen Hilfe, Beratung, Pflege und den Wünschen der Bewohner/innen nach Unabhängigkeit und dem Treffen von eigenen Entscheidungen ist mit die tägliche Aufgabe der Mitarbeiter/innen.
Ziele und Aufgaben in kurzer Darstellung:  | Aufbau und Aufrechterhalten eines Tagesrhythmus
|  | Trennung der Lebensbereiche Wohnen - Arbeit - Freizeit wie gesellschaftlich üblich
|  | Aufrechterhalten des normalen Jahresrhythmus: Feiertage, Geburtstage, Urlaub usw. werden so gefeiert, wie das andere tun
|  | Normaler Lebenslauf: die Alltagsstruktur soll dem jeweiligen Lebensalter entsprechen
|  | Respektierung der Bedürfnisse der Bewohner/innen: d.h. Interesse, Wünsche und Entscheidungen müssen, soweit möglich, akzeptiert werden
|  | Eine angemessene Beziehung zwischen den Geschlechtern. Es muß möglich sein, ein normales, sexuelles Leben zu führen
|  | Die Betreuungsarbeit basiert auf aktuellen pädagogischen und pflegerischen Erkenntnissen. Sie dient allein der Förderung der Bewohner in allen Lebenslagen.
|  | Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern |




Bei der Auswahl der Mitarbeiter/innen und der Zusammensetzung der Teams achtet die Lebenshilfe auf:  | Fachliche Qualifikationen (pädagogische und/oder pflegerische Ausbildung)
|  | Hohen Fachpersonalschlüssel
|  | Dem jeweiligen Lebensalter der Bewohner/innen entsprechende Mitarbeiter/innen
|  | Ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern sowohl in den Gruppen als auch in den Mitarbeiterteams. |




Menschen altern nicht nur, sondern verändern sich auch im Laufe ihres Lebens. Diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, ist eine weitere Aufgabe. Der Altersdurchschnitt steigt permanent, da noch immer keine sehr alten Menschen (70 Jahre und älter) hier wohnen. Die Aufgaben in der Altenpflege werden sich ausweiten (Beschäftigung von Altenpflegern/innen, altersgemäße Angebote). Die größere psychische Verletzbarkeit von Menschen mit geistigen Behinderung erfordert eine noch intensivere Zusammenarbeit mit der Bezirksklinik am Klinikum Landsberg neben weiteren Fachkräften aus therapeutischen Bereichen. Die Betreuung von Menschen mit einer zusätzlichen psychischen Behinderung aufzubauen, ist eine weitere Aufgabe, denn diese Menschen sind oft wochen- und monatelang nicht arbeitsfähig. Ihre Bedürfnisse und die der Bewohner/innen mit geistiger Behinderung decken sich auch nicht immer. Diese Flexibilität der Angebote im Bereich des Wohnens zu erhalten bleibt, einmal im Hinblick auf unklare Entwicklungen in der Sozialpolitik und vor allem wegen der Verschiebung der Altersstrukturen, wichtig. Die Lebenshilfe versteht ihre Arbeit als eine Dienstleistung und wird immer danach bestrebt sein, ihre Angebote den sich verändernden Wünschen und Erfordernissen anzupassen. 



Max Stuis
Wohnheimleiter
Eulenweg 11, 86899 Landsberg
Tel.: 08191-949121
Fax: 08191-949194
max-stuis@lebenshilfe-landsberg.de
Stefan Arnold
stellv. Wohnheimleiter
Eulenweg 11, 86899 Landsberg
Tel.: 08191-949126
Fax: 08191-949194
stefan-arnold@lebenshilfe-landsberg.de 
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